Die betriebliche Krankenversicherung

Die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter liegt Ihnen nicht zuletzt aufgrund der zu befürchtenden Fehlzeiten am Herzen? Sie wollen sich im Wettbewerb um Fachkräfte gut positionieren? Dann tragen Sie mit umfassendem Krankenversicherungsschutz zur Genesung Ihrer Mitarbeiter bei. Damit steigern Sie zugleich Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und erhöhen die Mitarbeiterbindung. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden bei Arbeitgeberfinanzierung häufig auch nicht fällig.



Wie funktioniert die bKV und was zeichnet sie aus?

Finanzierungsmodelle der bKV

Bei der bKV sind drei verschiedene Finanzierungsmodelle möglich:

  • Arbeitgeberfinanzierung: Sie übernehmen die Beiträge komplett.
  • Mischfinanzierung: Sie finanzieren die Beiträge gemeinsam mit den Mitarbeitern. Die Beteiligung kann prozentual bzw. tarifabhängig erfolgen. Der Arbeitnehmeranteil kann direkt über das Gehalt oder über das Konto des Mitarbeiters eingezogen werden.
  • Arbeitnehmerfinanzierung: Sie stellen Ihren Mitarbeitern einen Rahmenvertrag zur Verfügung. Es entsteht für Sie kein finanzieller Mehraufwand. Die Mitarbeiter hingegen profitieren von günstigen Gruppen-Beiträgen.

Leistungen der bKV

Die Leistungen der bKV variieren je nach Anbieter. Häufig werden am Markt folgende Tarife angeboten:

  • Krankenhaus-Zusatzversicherung: Einbett- oder Zweibettzimmer, freie Krankenhauswahl, privatärztliche Behandlung, Krankenhaustagegeld.
  • Zahnzusatzversicherung: Zuschüsse bzw. Kostenübernahme für Zahnbehandlung, -ersatz und Prophylaxe.
  • Brillenzusatzversicherung: Zuschüsse bzw. Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen.
  • Auslandsreise-Krankenversicherung: Private Absicherung auf Reisen.
  • Naturheilverfahren-Zusatzversicherung: Zuschüsse bzw. Kostenübernahme für und ambulante Naturheilverfahren beim Heilpraktiker oder Facharzt.
  • Krankentagegeldversicherung: Aufstockung der Leistungen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wenn die volle Lohnfortzahlung endet.
  • Praxiszusatzversicherung: Zuschüsse bzw. Kostenübernahme für privatärztliche Behandlung beim Arzt (Voraussetzung: Wahltarif Kostenerstattung bei der Krankenkasse).
  • Vorsorgezusatzversicherung: Besuch von Präventionskursen, Bezuschussung bzw. Erstattung von Vorsorgeleistungen, die über das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

Vorteile der bKV für Arbeitgeber

Mit der bKV sind Sie gut gerüstet, um auch in Zukunft den geänderten Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen:

  • Fachkräftemangel: bKV als Argument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung
  • alternde Belegschaft und damit einhergehender höherer Versorgungsbedarf
  • steigende Beitragssätze und Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • höhere und längere Krankenausfallzeiten

Die bKV bietet noch weitere Vorteile:

  • Tarife werden als Gruppentarife kalkuliert wodurch sich große Beitragsersparnisse gegenüber den vergleichbaren "Normaltarifen" ergeben.
  • In der Regel können Mitarbeiter und auch deren Angehörige ohne eine sonst übliche Gesundheitsprüfung versichert werden.
  • Bereits bestehende betriebliche Unterstützungsleistungen wie z.B. Brillen oder Zahnersatz können ausgelagert werden und erzeugen weniger Verwaltungsaufwand.
  • Die Aufwendungen sind als Betriebsausgaben absetzbar.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Arbeitnehmer bezahlen die Beiträge selbst aus dem Nettolohn. Bezahlen Sie als Arbeitgeber den Beitrag, ist dies praktisch gesehen "Nettolohn", der dem Bruttolohn hinzugerechnet wird. Für den Mitarbeiter ist dies als geldwerter Vorteil zu behandeln, der versteuert werden muss und für den Sozialversicherungsbeiträge gelten.

 

Wenn Sie als Unternehmer die Beiträge selbst übernehmen kann dieser als Betriebsausgabe Ihre Steuerlast mindern. Nach aktueller Rechtsprechung ist es jedoch auch in vielen Fällen möglich, die Beiträge als Sachzuwendung zu behandeln. Dann müssen durch Sie bzw. den Arbeitnehmer weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge darauf entrichten. Die Freigrenze liegt hierfür bei derzeit 44 Euro je Mitarbeiter im Monat.

 

Ist die Freigrenze von 44 Euro erreicht, haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit der Pauschalversteuerung (bis 1.000 Euro je Mitarbeiter und Jahr). Zudem entfallen die Beiträge zu den Sozialversicherungen.