Bei der bKV sind drei verschiedene Finanzierungsmodelle möglich:
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Arbeitgeberfinanzierung: Sie übernehmen die Beiträge komplett.
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Mischfinanzierung: Sie finanzieren die Beiträge gemeinsam mit den Mitarbeitern. Die Beteiligung kann prozentual bzw. tarifabhängig erfolgen. Der Arbeitnehmeranteil kann
direkt über das Gehalt oder über das Konto des Mitarbeiters eingezogen werden.
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Arbeitnehmerfinanzierung: Sie stellen Ihren Mitarbeitern einen Rahmenvertrag zur Verfügung. Es entsteht für Sie kein finanzieller Mehraufwand. Die Mitarbeiter hingegen
profitieren von günstigen Gruppen-Beiträgen.
Die Leistungen der bKV variieren je nach Anbieter. Häufig werden am Markt folgende Tarife angeboten:
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Krankenhaus-Zusatzversicherung: Einbett- oder Zweibettzimmer, freie Krankenhauswahl, privatärztliche Behandlung, Krankenhaustagegeld.
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Zahnzusatzversicherung: Zuschüsse bzw. Kostenübernahme für Zahnbehandlung, -ersatz und Prophylaxe.
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Brillenzusatzversicherung: Zuschüsse bzw. Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen.
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Auslandsreise-Krankenversicherung: Private Absicherung auf Reisen.
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Naturheilverfahren-Zusatzversicherung: Zuschüsse bzw. Kostenübernahme für und ambulante Naturheilverfahren beim Heilpraktiker oder Facharzt.
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Krankentagegeldversicherung: Aufstockung der Leistungen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wenn die volle Lohnfortzahlung endet.
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Praxiszusatzversicherung: Zuschüsse bzw. Kostenübernahme für privatärztliche Behandlung beim Arzt (Voraussetzung: Wahltarif Kostenerstattung bei der Krankenkasse).
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Vorsorgezusatzversicherung: Besuch von Präventionskursen, Bezuschussung bzw. Erstattung von Vorsorgeleistungen, die über das Leistungsniveau der gesetzlichen
Krankenversicherung hinausgehen.
Mit der bKV sind Sie gut gerüstet, um auch in Zukunft den geänderten Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen:
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Fachkräftemangel: bKV als Argument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung
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alternde Belegschaft und damit einhergehender höherer Versorgungsbedarf
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steigende Beitragssätze und Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
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höhere und längere Krankenausfallzeiten
Die bKV bietet noch weitere Vorteile:
- Tarife werden als Gruppentarife kalkuliert wodurch sich große Beitragsersparnisse gegenüber den vergleichbaren "Normaltarifen" ergeben.
- In der Regel können Mitarbeiter und auch deren Angehörige ohne eine sonst übliche Gesundheitsprüfung versichert werden.
- Bereits bestehende betriebliche Unterstützungsleistungen wie z.B. Brillen oder Zahnersatz können ausgelagert werden und erzeugen weniger Verwaltungsaufwand.
- Die Aufwendungen sind als Betriebsausgaben absetzbar.
Arbeitnehmer bezahlen die Beiträge selbst aus dem Nettolohn. Bezahlen Sie als Arbeitgeber den Beitrag, ist dies praktisch gesehen "Nettolohn", der dem Bruttolohn hinzugerechnet wird. Für den
Mitarbeiter ist dies als geldwerter Vorteil zu behandeln, der versteuert werden muss und für den Sozialversicherungsbeiträge gelten.
Wenn Sie als Unternehmer die Beiträge selbst übernehmen kann dieser als Betriebsausgabe Ihre Steuerlast mindern. Nach aktueller Rechtsprechung ist es jedoch auch
in vielen Fällen möglich, die Beiträge als Sachzuwendung zu behandeln. Dann müssen durch Sie bzw. den Arbeitnehmer weder Lohnsteuer noch
Sozialversicherungsbeiträge darauf entrichten. Die Freigrenze liegt hierfür bei derzeit 44 Euro je Mitarbeiter im Monat.
Ist die Freigrenze von 44 Euro erreicht, haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit der Pauschalversteuerung (bis 1.000 Euro je Mitarbeiter und Jahr). Zudem entfallen die Beiträge
zu den Sozialversicherungen.