Die betriebliche Unfallversicherung

Der 70 Prozent der Unfälle passieren im privaten Umfeld. Leider kommt die gesetzliche Unfallversicherung nur für Unfälle auf, die bei der Arbeitsverrichtung bzw. auf dem Arbeitsweg passieren. Mit der betrieblichen Unfallversicherung (Gruppen-Unfallversicherung) zeigen Sie Verantwortung für Ihre Mitarbeiter auch über den betrieblichen Rahmen hinaus. Durch die Gruppenkonditionen sparen Sie zudem Geld und können finanziell dazu beitragen, dass Ihre Mitarbeiter im besten Fall schnell wieder eingegliedert werden können.



Wie funktioniert die bUV und was zeichnet sie aus?

Sie als Arbeitgeber schließen i.d.R. eine Gruppen-Unfallversicherung ab. Eine solche Gruppenversicherung bietet vergünstigte Konditionen. Die Beiträge können durch Sie oder durch den Arbeitnehmer übernommen werden.  Je nach Durchführungsweg werden die Beiträge unterschiedlich versteuert.

  • Vertrag mit Direktanspruch: Der Mitarbeiter hat einen direkten Anspruch auf die Versicherung. Die Beiträge sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu versteuern. Die Leistungen aus dem Vertrag sind im Leistungsfall steuerfrei und fließen direkt an den Arbeitnehmer. Nach § 40b Abs. 3 EStG kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 20 Prozent erhoben werden, wenn der Durchschnittsbeitrag (netto ohne Versicherungssteuer) aller versicherten Personen des Gruppen-Unfallversicherungsvertrages einen Betrag von 62,00 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Liegt der Durchschnittsbeitrag über 62,00 Euro im Kalenderjahr, ist die Pauschalversicherung ausgeschlossen. Die Versteuerung muss dann für jeden Arbeitnehmer individuell durchgeführt werden. Nur bei der Pauschalversteuerung der Beträge fallen keine Sozialversicherungsabgaben an. Sofern im Versicherungsvertrag der Versicherungsschutz für 24 Stunden oder auch nur für Berufsunfälle gilt, ist auch das Unfallrisiko auf Dienstreisen mitversichert. Der Anteil, der auf das Unfallrisiko auf Dienstreisen entfällt, ist als Vergütung von Reisenebenkosten steuerfrei. Dieser Reisekostenanteil kann auf 20 Prozent des Gesamtbeitrages geschätzt werden.
  • Vertrag ohne Direktanspruch: Der Mitarbeiter hat keinen direkten Anspruch auf die Versicherung, sondern der Arbeitgeber. Sie müssen die Leistung an Ihren Mitarbeiter weiterleiten. Die Beiträge sind steuerfrei (kein steuerpflichtiger Arbeitslohn). Die Leistung ist ebenfalls steuerfrei. Ihre geleisteten Beiträge müssen jedoch im Leistungsfall versteuert werden. Die Regelungen bei Dienstreisen sind identisch zum Vertrag mit Direktanspruch.

Leistungen der bUV

Je nach Anbieter kann die bUV unterschiedliche Leistungsbestandteile haben, mindestens jedoch eine Invaliditätsleistung:

  • Invaliditätsleistung: Einmalzahlung bei Invalidität mit oder ohne Progression. Bei einem Progressionstarif erhöht sich die Leistung überproportional je nach Invaliditätsgrad.
  • Unfall-Invaliditätsrente: Wenn der Beruf überhaupt nicht mehr ausgeübt werden kann, sichet die Rente bis zum 67. Lebensjahr oder lebenslänglich vor dauerhaften Einkommensverlusten.
  • Todesfallleistung: Die vereinbarte Todesfallleistung wird gezahlt, sofern der Unfall innerhalb von einer gewissen Zeit (i.d.R. 15 Monate) zum Tod führt.
  • Kosmetische Operationen infolge eines Unfalls.
  • Bergungs- und Transportkosten.
  • Zahnersatz und -behandlung.
  • Assistance-Leistungen wie Pflege, Einkäufe, Verpflegung, Wäsche, Fahrservice, Kurtagegeld, Organisation von Reha, Kinderbetreuung, behindertengerechter Umbau usw.

Vorteile der bUV für Arbeitgeber

  • Günstige Gruppenkonditionen.
  • Sie zeigen Verantwortungsbewusstsein gegenüber Ihren Mitarbeitern und erhöhen dadurch die Mitarbeiterbindung.
  • Argument für die Mitarbeitergewinnung.
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei beruflichen und privaten Unfällen – rund um die Uhr.
  • Vorteile in der Besteuerung für Arbeitnehmer.
  • I.d.R. Verzicht auf die sonst übliche Gesundheitsprüfung.