Die Firmen-Rechtsschutz-Versicherung

Mit der Firmen-Rechtsschutz-Versicherung sichern Sie sich finanziell gegen Rechtsstreitigkeiten ab. Die Versicherung übernimmt z.B. die Anwalts- und Gerichtskosten für die unterschiedlichsten Rechtsbereiche (Vertrags-, Steuer, Sozial-, Arbeits-, Strafrecht usw.). Da die Forderungssummen in Deutschland grundsätzlich unbegrenzt sind, können solche Forderungen existenzbedrohende Höhen annehmen. Fehlen die finanziellen Mittel für einen solchen Rechtsstreit, ist die Gefahr hoch, dass Sie als Verlierer auf den Kosten sitzen bleiben.



Welche Risiken sind versicherbar?

Im Rahmen der Firmen-Rechtsschutz-Versicherung, können vor allem nachfolgende Rechtsbereiche abgesichert werden:

  • Vertragsrecht, Sachenrecht, Grundstücksrecht
  • Datenrecht (z.B. bei Auskunft und Sperrung von Daten)
  • Schadensersatzrecht (eigene Ansprüche z.B. bei Verdienstausfall)
  • Steuerrecht (z.B. bei Auseinandersetzungen wegen der Gewerbesteuer)
  • Verwaltungsrecht (Ansprüche von Verwaltungsbehörden)
  • Sozialrecht (z.B. Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft)
  • Arbeitsrecht (z.B. Kündigungsschutzprozess)
  • Strafrecht (z.B. fahrlässige Körperverletzung)
  • Verkehrsrecht (z.B. bei Bußgeldvergehen mit Firmenwagen)

Schadensersatzansprüche Dritter wehrt jedoch eine betriebliche Haftpflichtversicherung ab. Grundsätzlich ist die Geschäftsführung in vollem Umfang versichert. Weitere Mitarbeiter können in Teilbereichen mitversichert werden. Ist die private Rechtsschutz-Versicherung für Geschäftsführer mit inbegriffen, sind meist auch dessen Angehörige Beitragsfrei mitversichert.

Was ist versicherbar?

Im Streitfall übernimmt die Versicherung die Rechtskosten v.a. für nachfolgende Bereiche:

  • Rechtsanwalt
  • Gerichte
  • Sachverständige und Gutachter
  • ggf. Rechtskosten der gegnerischen Partei

Viele Versicherungsunternehmen bieten attraktive Zusatzleistungen an. Hierz gehören z.B.

  • Service-Telefon zur Erstberatung,
  • Anwaltsempfehlung,
  • Mediation (Konfliktlösung zur Vermeidung eines Gerichtsprozesses) und
  • Forderungsmanagement (Inkasso für eigene unstreitige Forderungen).