Urlaubstraum aufgeschoben statt aufgehoben?
Auch wenn Sie die Reise bereits gebucht haben, sollten Sie sich über eine Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung Gedanken machen. Kriterien wie ein hoher Reisepreis und ein noch weiter in
der Ferne liegende Reiseantrittstermin sprechen vor allem für eine Reiserücktrittsversicherung. Sollten Sie aus einem wichtigen Grund Ihre Reise nicht antreten können, erhalten Sie die Storno und
ggf. Umbuchungskosten erstattet. Mögliche wichtige Gründe können sein:
Die Reise-Abbruchversicherung schützt Sie bei einem unerwarteten Abbruch der bereits angetretenen Reise aus wichtigem Grund. Sie ersetzt zusätzlich entstandene Reisekosten und den anteiligen
Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung.
Und wenn ich mal im Ausland zum Arzt muss?
Niemand möchte sich im Urlaub in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus wiederfinden. Und doch hört man davon immer wieder. Mal hat sich jemand den Magen am Hotelbuffet verdorben, mal den Fuß beim
Wandern gebrochen oder vielleicht einen Unfall mit dem Miet-Roller verursacht. Im Ausland zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur in Ländern innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums
oder mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht auf. Es gelten die in Deutschland angewandten Kassensätze, was v.a. ein Problem werden kann, wenn die Ärzte im Ausland eine „private
Rechnung“ schreiben. Außerdem kommt die gesetzliche Krankenversicherung nicht für notwendige Krankenrücktransporte aus dem Ausland auf. Die Kosten können schnell in die Tausende gehen, während
die Versicherung nur wenige Euro im Jahr kostet. Sie ist daher quasi ein „Muss“ für jeden Auslandsurlauber.
Lohnt sich eine Reisegepäckversicherung?
Für das Abhandenkommen des Gepäcks durch die Airline muss i.d.R. die Fluggesellschaft aufkommen. Sollten Sie das Gepäck jedoch verlieren, ist es wichtig, dass Sie es nicht aus den Augen verloren
haben. Sonst könnte die Versicherung die Leistungszahlung aufgrund von Fahrlässigkeit verweigern. Gerade bei elektronischen Geräten wird der Kaufpreis häufig nur teilweise ersetzt. Hier sind die
Bedingungen der Anbieter sehr unterschiedlich. Ein genauer Blick ins „Kleingedruckte“ lohnt sich. Die Reisegepäckversicherung ist vergleichsweise teuer (1,5 bis 10 Prozent der
Versicherungssumme). Überlegen Sie sich also gut, ob Sie nicht selbst, so gut wie möglich gegen den Verlust vorsorgen oder doch lieber eine Versicherung abschließen.
Wir wünschen Ihnen dennoch einen schönen und erholsamen Urlaub. Dem sollte ja nun nichts im Weg stehen, da Sie an alles gedacht haben.
Laut Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist das Unfallrisiko an Freitagen mit einem solchen Datum nicht erhöht. Auch die Unfallstatistik des ADAC gibt Entwarnung. Es passierten zwar in der Vergangenheit häufig mehr Unfälle als im Jahresdurchschnitt, das liegt aber daran, dass der Freitag der generell der unfallträchtigste Tag der Woche ist.
In der Arbeitswelt sieht es übrigens wieder ganz anders aus. Statistisch gesehen ist der Montag der gefährlichste Tag. So gegen 10 Uhr passieren hier nämlich laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die meisten Arbeitsunfälle.
Was lernen wir nun daraus? Montags und freitags nicht das Bett zu verlassen ist wohl keine Lösung. Falls doch mal was schief geht, ist es aber gut, auf der sicheren Seite zu sein. Sei es für Unfälle im privaten oder betrieblichen Umfeld oder im Verkehr. Wir beraten Sie gerne mit einer passenden Lösung.
Ein Beklagter im Raum München war gerade dabei, seine Getränkekisten aus dem Einkaufswagen ins Fahrzeug zu laden. Die schwere Getränkekiste in den Armen geriet der Einkaufswagen ins Rollen.
Leider konnte der Beklagte nicht mehr rechtzeitig reagieren. Der Wagen knallte unsanft gegen das parkende Fahrzeug der Klägerin und verkratze das Auto. Das hätte wahrscheinlich jedem passieren
können.
Der Beklagte wendete sich zur Regulierung des entstandenen Schadens an seine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese war jedoch nicht zur Zahlung bereit. Also landete der Fall im Februar 2015 vor dem
Amtsgericht.
Das Amtsgericht München gab der Versicherung Recht. Nach Meinung der Richterin hätte der beklagte Versicherer nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn sich der Zwischenfall im Betrieb
des Kfz ereignet hätte. Im Versicherungsjargon spricht man hierbei von einer "Gefährlichkeit, die typischer Weise durch den Kfz-Betrieb verursacht wurde". Damit hat ein Einkaufswagen mit
Eigenleben nichts zu tun.
Daher muss der Beklagte selbst für den Schaden aufkommen bzw. dessen private Haftpflichtversicherung.
Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig eine private Haftplichtversicherung ist. Denn solche Schäden können trotz aller Vorsicht schnell entstehen.
Experten erwarten, dass zwischen 55 und 70 Prozent der heutigen Bundesbürger 90 Jahre alt werden. Das wirkt sich auch auf die personelle Versorgungssituation aus. Ein heute Vierzigjähriger mit einem Nettoverdienst von 1.866 Euro müsste 958 Euro zurücklegen, um bis zum 90sten Lebensjahr seinen Lebensstandard auf dem selben Niveau zu halten. Dabei ist eine Renditeerwartung von fünf Prozent pro Jahr zugrunde gelegt. In Anbetracht der aktuellen Niedrigzinsphase wirkt das schon sehr optimistisch.
Beiträge sind kaum zu leisten
Diese Sparrate ist unrealistisch hoch. Damit es nicht soweit kommt, sollten Sie sich frühzeitig um Ihre private Altersvorsorge kümmern. Heutzutage gibt es eine große Auswahl an Vorsorgelösungen. Angefangen von der klassischen Rentenversicherung über die bezuschusste Riester-Rente bis hin zur steuerbegünstigten Direktversicherung über den Arbeitgeber. Auch fondsgebundene Produkte könnten in der anhalten Niedrigzinsphase eine überlegenswerte Alternative sein.
Wenn Sie noch einen älteren Vertrag mit höheren Garantiezinsen haben, sollten Sie diesen unbedingt halten. Ein Beispiel zum Vergleich: Bei einem Vertragsbeginn im Jahr 2000 ist Ihnen eine Verzinsung von 4 Prozent garantiert. Bei Vertragsbeginn 2015 sind es nur noch 1,25 Prozent.
Wägen Sie Ihre persönliche Versorgungssituation gut ab, damit Sie später Ihren Ruhestand lange genießen können. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Krankenversicherung
Krankenkassen können Ihre Beiträge wieder selbst gestalten. Nach der Senkung des Beitragssatzes von 15,5 auf 14,6 Prozent können die Kassen je nach Finanzlage selbst festlegen, ob sie darüber hinaus einen Zusatzbeitrag erheben oder nicht. Dieser Zusatzbeitrag ist bei Nicht-Selbstständigen ausschließlich durch den Arbeitnehmer zu bezahlen.
Wer mindestens in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze verdient, muss im Zweifelsfall jedoch eher etwas mehr bezahlen. Denn die Beitragsbemessungsgrenze wird mal wieder von 48.600 auf 49.500 Euro
jährlich erhöht. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent steigt der jährliche Beitrag um 139,50 Euro. Das ist übrigens eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob für Sie der Wechsel in die private
Krankenversicherung attraktiver ist. Wir beraten Sie gerne.
Pflegeversicherung
Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes steigt der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent. Kinderlose zahlen 2,6 Prozent. Pflegebedürftige erhalten
im selben Zug jedoch auch mehr Leistung. In der Regel steigt der Pflegesatz um 4 Prozent. So erhält z.B. eine pflegebedürftige Person in Pflegestufe II (vollstationäre Pflege) 1.330 Euro,
statt bisher 1279 Euro. Da die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in der Regel nicht zur Deckung aller Kosten ausreichen, hat der Stadt 2013 mit der geförderten
Pflegezusatzversicherung einen Anreiz geschaffen, dass jeder privat für den Pflegefall vorsorgt. Wie Sie den Zuschuss von 60 Euro im Jahr erhalten, verraten wir Ihnen gerne in einem
Beratungsgespräch.
Rentenversicherung
Der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 Prozent und soll bis 2018 unverändert bleiben. Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich jedoch im Gegenzug
auf 89.400 Euro (West) und 76.200 Euro (Ost). Das bietet somit auch mehr Spielraum für eine private Rentenversicherung über die betriebliche Altersvorsorge. Arbeitnehmer können statt bisher 2.856
ganze 2.904 Euro Gehalt jährlich steuer- und sozialabgabenfrei (vom Bruttoeinkommen) umwandeln. Auch hierfür haben wir Lösungen im Angebot.
Im Schnitt haben 65 von 1.000 Personenkraftwagen im Jahr einen Haftpflichtschaden. Betrachtet man jedoch die Schadenhäufigkeit bestimmter Gruppen, liegt die Anzahl deutlich höher oder niedriger.
Eigenheim- und Garagenbesitzer sind vorsichtiger
Wer selbstgenutztes Wohneigentum, eine Garage oder einen Carport besitzt kommt auf eine Schadenhäufigkeit von 58 im Vergleich zu den "Nicht-Besitzern" mit 72.
Lieber auch mal den Partner fahren lassen - aber nur den :-)
Alleinfahrer kommen auf eine Schadenhäufigkeit von 67. Demgegenüber stehen Fahrzeuge, die für einen Nutzerkreis von mehr als zwei Personen versichert sind. Hier liegt der Wert bei 75. Am besten ist es, wenn nur der Versicherungsnehmer und sein(e) Partner(in) das Auto nutzen. Hier liegt die Schadenhäufigkeit bei sagenhaften 56 von 1.000 Kfz.
Je oller, desto...?
... teurer. Das gilt sowohl in Bezug auf das Alter des Autos, als auch auf das Alter des Fahrzeugs. Bei Neuwagen liegt die Schadenhäufigkeit bei 59. Mit dem Alter des Autos beim Kauf steigt sie
linear auf 91 bis zum Autoalter von 18 Jahren. Danach sinkt sie wieder.
Geht es um das Alter der Fahrer, ist der Kreis der 42- bis 62-Jährigen mit einer Schadenhäufigkeit mit 52 am besten. Ab dem Alter 71 liegt die Schadenhäufigkeit über 62, bei Über-80-Jährigen sogar bei 98.
Das ist jedoch noch wenig im Vergleich zu den jungen Führerschein-Neulingen. Beim Nutzerkreis von 17 bis 20 Jahre verunfallen von 1.000 Pkw mehr als 100. In der Spitze sind es 124 bei den 17- bis 18-Jährigen.
Fragen Sie sich gerade, ob Sie in Ihrer Kfz-Versicherung richtig eingruppiert sind? Dann melden Sie sich einfach bei uns. Wir beraten Sie gerne.
Die Daten stammen aus der Jahresgemeinschafts-Statistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2013.