Die Kfz- und Motorrad-Versicherung

Die Kfz- bzw. Motorrad-Versicherung untergliedert sich in den gesetzlich geforderten Bestanteil "Haftpflicht-Versicherung" und die optionale Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung. Hier erfahren Sie alles über die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale, Besonderheiten, Preisgestaltung und weitere Hinzuversicherungsmöglichkeiten.



Wie berechnet sich der Beitrag?

Der Beitrag für eine Kfz-Versicherung berechnet sich aus vielen Faktoren. Es ist daher wichtig, dem Versicherungsunternehmen alle Änderungen der Lebensumstände mitzuteilen, da sich diese auf den Beitrag auswirken können.

  • Typklasse (abhängig von Schadenhöhe des Modells mit der Motorisierung)
  • Regionalklasse (Schadenrisiko einer bestimmten Region)
  • Schadensfreiheitsklasse: Haben Sie in den letzten Jahren keinen Schaden über die Versicherung reguliert, sinkt je nach Staffelung des Tarifs Ihr persönlicher Schadensfreiheitsrabatt. Der Beitragsunterschied kann sehr groß sein. In der Haftpflicht kann der Wert z.B. zwischen 230 Prozent (Anfänger = SF 0) und 30 Prozent (25 Jahre unfallfrei = SF 25) Beitrag variieren.
  • Selbstbeteiligung (z.B. 150 Euro für Teilkasko und 300 Euro für Vollkasko)
  • Werkstattbindung bei Vollkasko-Versicherung
  • Selbstgenutztes Wohneigentum
  • Abstellplatz des Kfz (z.B. Carport, Garage, Privatparkplatz oder öffentlich)
  • Jährliche Kilometer-Laufleistung (je höher, desto teurer)
  • Anmeldung als Zweitwagen
  • Alter und Anzahl der Fahrer
  • Ausgeübter Beruf usw.

Versicherungsunternehmen beziehen teilweise nicht alle bzw. nicht dieselben Faktoren in die Beitragsberechnung mit ein. Ein genauer Vergleich lohnt sich daher immer.

Weitere sinnvolle Ergänzungen zur Kfz-Versicherung

  • Schutzbrief: Mit dem Schutzbrief sind Sie mit Ihrem Pkw bei einer Panne oder einem Unfall, auch auf Reise gut abgesichert (z.B. durch Pannenhilfe und Abschleppdienst).
  • Fahrerschutz-Versicherung: Da die Vollkasko nur für Fahrzeugschäden aufkommt, ist diese Ergänzung sinnvoll um Personenschäden des Fahrers abzudecken.
  • Rabattschutz: Für einen gewissen Mehrbeitrag schützt man sich vor einer Hochstufung in die schlechtere Schadensfreiheitsklasse nach einem Unfall ab.

Motorradversicherung

Für eine Motorrad-Versicherung gilt weitestgehend dasselbe, wie für die Kfz-Versicherung. Eine Haftpflicht-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung können optional hinzuversichert werden. Auch die Leistungsbereiche und Beitragsgestaltung der Versicherungen sind an die Kfz-Versicherung angelehnt. Es gibt ebenfalls Schadensfreiheitsklassen wie in der Kfz-Versicherung.