Die Haftpflichtversicherung

Wie der Namensbestandteil "pflicht" schon andeutet, ist eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben.  Sie deckt Ansprüche Dritter ab. Ein Parkrempler z.B. kann schon reichen, um einen vierstelligen Schaden an einem anderen Fahrzeug zu verursachen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Grundleistung, kann es ratsam sein, den Versicherungsschutz zu erweitern.



Wichtige Leistungen der Haftpflicht

Für die Haftpflichtversicherung sind gesetzliche Mindestsummen festgelegt, die eine Versicherung abdecken muss. Für Personenschäden beträgt die Mindestsumme 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden bis zu 1,12 Millionen Euro, für reine Vermögensschäden 50.000 Euro. Bei Personenschäden kann es vorkommen, dass die Kosten die gesetzliche Mindestsumme überschreiten. Empfehlenswert und durchaus gängig ist daher eine deutliche höhere Deckungssumme – zum Beispiel in Höhe von 100 Millionen Euro.

 

Eine sog. "Mallorca-Police" kann zusätzlich ratsam sein, wenn Sie Ihr einen Mietwagen innerhalb der EU bewegen und die Deckungssumme der Mietwagenversicherung im Schadensfall nicht ausreicht.

 

Sollten Sie im Ausland Ihr eigenes Fahrzeug bewegen, können Sie sich mit einem zusätzlichen Auslandsschadenschutz davor schützen, dass die häufig geringere Deckungssumme des ausländischen Unfallverursachers nicht ausreicht, um Ihren Schaden zu begleichen.