Krankenzusatzversicherungen

Die gesetzliche Krankenversicherung hat in den letzten Jahren ihren Leistungsumfang zunehmend reduziert. Daher lohnen sich bestimmte Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte, um Zuzahlungen z.B. für Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker oder Krankenhausaufenthalte zu ergänzen und eine höhere Kostensicherheit zu erhalten.



Die wichtigsten Zusatzversicherungen im Überblick

Zahnzusatzversicherung

  • Da die gesetzliche Krankenversicherung immer eine befundorientierten Festzuschuss für geringwertige Versorgungsformen übernimmt, können schnell hohe vierstellige Kosten z.B. für höherwertigen Zahnersatz entstehen, die Sie als Patient selbst tragen müssen.
  • Daher lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung, die beispielsweise auch Kosten für Goldkronen, Keramik und Implantate übernimmt.
  • Eine Zahnzusatzversicherung bietet z.B. Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Füllungen, Prophylaxe und Kieferorthopädie.

Auslandsreise-Krankenversicherung

  • Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland und übernimmt Kosten nur für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht bzw. die innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegen. Es gelten die Kassensätze, die in Deutschland gezahlt werden. Wenn im Ausland höheren Kosten in Rechnung gestellt werden, bleiben Sie auf dem Mehrbetrag sitzen.
  • Eine Auslandsreise-Krankenversicherung bietet weltweiten Schutz im Krankheitsfall z.B. für ambulante und stationäre Behandlungen, Arznei, Heilmittel, Bergung und ggf. für den Rücktransport ins Heimatland. Der Jahresbeitrag beträgt nur wenige Euros.

Krankentagegeldversicherung

  • Der Arbeitgeber zahlt bei längerer Krankheit i.d.R. nur sechs Wochen den vollen Lohn bzw. das Gehalt weiter. Sobald Sie einmal länger am Stück arbeitsunfähig sein sollten, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ein Krankengeld. Dieses ist gedeckelt auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Der Krankengeld-Höchstbetrag ist 2016 auf max. 2.966,40 Euro pro Monat begrenzt.
  • Wenn Sie deutlich mehr verdienen als der Höchstbetrag und keine Einbußen in Kauf nehmen wollen, sollten Sie mit einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung diese Lücke schließen.

Krankenhaus-Zusatzversicherung

  • Die gesetzliche Krankenversicherung leistet bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus nur eine Unterbringung im Mehrbett-Zimmer. Sie haben keine freie Arzt- und Krankenhauswahl. Zudem fühlt man sich als Patient häufig hinten angestellt und ist froh, wenn wenigstens der Assistenzarzt ab und zu mal vorbeischaut.
  • Mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung können Sie sich je nach Tarif z.B. für ein Ein- oder Zweibett-Zimmer, Chef- bzw. Facharztbehandlung oder eine selbst ausgewählte Fachklinik entscheiden.
  • Mit einem zusätzlichen Krankenhaustagegeld können Sie weitere Kosten z.B. für gesetzliche Zuzahlungen, den Fernseher, Angehörige, Zeitschriften oder Kinderbetreuung abdecken.

Naturheilverfahren-Zusatzversicherung

  • Alternative Heilmethoden wie z.B. Ayurveda, Akupunktur, Chiropraktik, Tai-Qi, Ultraschalltherapie, Osteopathie oder traditionelle Chinesische Medizin werden häufig nicht oder nur zum Teil von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Für Behandlungen durch Heilpraktiker werden gar keine Leistungen übernommen.
  • Wenn Sie solche Alternativen zur Schulmedizin nutzen möchten, kann sich eine Naturheilverfahren-Zusatzversicherung lohnen, die je nach Anbieter solche Kosten voll oder teilweise übernimmt.
  • Viele Versicherer orientieren sich beim Leistungsumfang am Hufeland-Leistungsverzeichnis, welches Sie bei der Hufelandgesellschaft kostenlos herunterladen können.

Brillenzusatzversicherung

  • Bereits seit 2004 zahlen gesetzliche Krankenversicherungen Zuschüsse zu Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen nur noch in ganz seltenen Ausnahmefällen.
  • Gerade Brillenträger, deren Sehschärfe sich häufig verändert, empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Brillenzusatzversicherung. Diese übernimmt i.d.R. in bestimmten Rhythmen (z.B. alle zwei Jahre) oder bei einer Sehschärfenänderung innerhalb kurzer Zeit einen Großteil der Kosten für die Brille, das Gestell oder Kontaktlinsen. Manche Tarife Leisten sogar für Augen-Operationen (LASIK) einen Zuschuss.