Die private Krankenversicherung

Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze von 56.250 Euro brutto (2016) können sich zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung entscheiden. Beamte, Beamtenanwärter und deren Familie versichern sich ebenfalls privat, passend zu ihrem Beihilfesatz.



Wesentliche Unterschiede der Systeme

  • Der Beitrag richtet sich in der privaten Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter, den versicherten Leistungen und dem Gesundheitszustand.
  • Zur Vermeidung von Beitragserhöhungen aufgrund des höheren Krankheitsrisikos im Alter, bildet jeder Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung eigene Alterungsrückstellungen. Er deckt somit bereits die eigenen Kosten in der Zukunft mit ab.
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Umlageprinzip. Es werden altersbedingte Mehrausgaben auf alle Versicherten umgelegt. Angesichts der steigenden Zahl älterer Menschen wird dieser Verteilungsspielraum jedoch immer geringer.
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder, Ehepartner ohne oder mit nur geringfügigem Einkommen beitragsfrei mitversichert.

Warum lohnt sich eine private Krankenversicherung?

Im System der gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie zunehmend mit Einschränkungen konfrontiert:

  • Reduzierte Leistungen, z.B. für Zahnersatz und Sehhilfen,
  • diverse Zuzahlungen, z.B. für den Krankenhausaufenthalt oder Medikamente,
  • umständliche Überweisungswege, um zum Facharzt zu gelangen,
  • Mehrbettzimmer im Krankenhaus,
  • Arznei nur von bestimmten Pharmaunternehmen usw.

Eine private Krankenversicherung kann Ihnen jedoch umfassenden, vertraglich garantierten Schutz bieten:

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl,
  • auf Wunsch Ein- oder Zweibettzimmer,
  • jedes anerkannte Medikament, je nach Tarif ohne Zuzahlungen,
  • Behandlungen durch Heilpraktiker,
  • umfangreiche Leistungen für Sehhilfen und Zahnersatz,
  • keine Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte und
  • hohe Beitragsrückerstattung bei nicht Inanspruchnahme der Leistungen (teilweise mehrere Monatsbeiträge) usw.

Dies sind nur wenige Beispiele. Je nach Anbieter und Tarif können die Leistungen variieren. Sie bestimmen die Leistungen selbst.