Bei der Kapital-Lebensversicherung handelt es sich vereinfacht gesagt um eine Art Mischform aus Renten- und Risikolebensversicherung. Auf der einen Seite bauen Sie eine persönliche Altersvorsorge auf, auf der anderen Seite sichern Sie Ihre Hinterbliebenen für den Todesfall ab. In der Vergangenheit haben sich verschiedene Formen neben der klassischen Variante etabliert. Hierzu gehören die fondsgebundene, vermögensbildende Lebensversicherung, Ausbildungsversicherung oder das Sterbegeld.
Mit der Gesundheitsreform 2004 wurde das gesetzliche Sterbegeld komplett gestrichen.
Ein würdevoller Abschied kostet dennoch mehrere Tausend Euro. Damit Sie bzw. Ihre Angehörige sich damit nicht belasten müssen, empfiehlt es sich, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.
Wie bei der privaten Rentenversicherung, sind die späteren Kapitalerträge für Abschlüsse ab 2005 dem persönlichen Einkommenssteuersatz unterworfen. Allerdings ist nur die Hälfte der Erträge zu versteuern (50 Prozent aus Auszahlungsbeitrag minus bezahlte Beiträge). Voraussetzungen dafür sind,