Die Kapital-Lebensversicherung

Bei der Kapital-Lebensversicherung handelt es sich vereinfacht gesagt um eine Art Mischform aus Renten- und Risikolebensversicherung. Auf der einen Seite bauen Sie eine persönliche Altersvorsorge auf, auf der anderen Seite sichern Sie Ihre Hinterbliebenen für den Todesfall ab. In der Vergangenheit haben sich verschiedene Formen neben der klassischen Variante etabliert. Hierzu gehören die fondsgebundene, vermögensbildende Lebensversicherung, Ausbildungsversicherung oder das Sterbegeld.



Formen und Vorteile der Kapital-Lebensversicherung

Klassische Kapital-Lebensversicherung

  • Wie bei der klassischen privaten Rentenversicherung investieren Sie Ihr Geld langfristig und sicher.
  • Sie erhalten dafür mindestens eine vertraglich garantierte Verzinsung. Je nachdem, wie gut der Versicherer wirtschaftet und wie sich das Zinsniveau am Markt entwickelt, erhalten Sie eine variable Überschussbeteiligung.
  • Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod oder Erleben des Ablaufdatums gezahlt. Verstirbt die versicherte Person vor Ablauf, wird i.d.R. erst nach einer gewissen Aufbauzeit (z.B. drei Jahre ab Versicherungsbeginn) gezahlt. Bei unfallbedingtem Tod auch schon davor.
  • Bei finanziellen Engpässen ist i.d.R. eine Reduzierung, Unterbrechung oder Einstellung der Beitragszahlung möglich.
  • Mit der Dynamik-Option können Sie einmal jährlich den Beitrag ohne Gesundheitsprüfung zu einem fest vereinbarten Prozentsatz (z.B. fünf Prozent) erhöhen und somit dem zukünftigen Preisniveau bzw. Ihren Einkommensverhältnissen anpassen.
  • Freie Verfügbarkeit über das Kapital nach Ablauf.
  • Der Vertrag kann i.d.R. beliehen und somit als Sicherheit für andere Investitionen verwendet werden.
  • Kombinierbar mit anderen Zusatzprodukten wie Berufsunfähigkeits- oder Unfallzusatzversicherung.

Fondsgebundene Kapital-Lebensversicherung

  • Bei einer fondsgebundenen Kapital-Lebensversicherung wird im Gegensatz zur klassischen Variante ein wesentlicher Teil oder das gesamte Kapital in Investmentfonds angelegt.
  • Viele Produkte beinhalten keine Verpflichtung, dass das eigenzahlte Kapital Gewinnbringend zurückgezahlt werden kann. Es gibt jedoch inzwischen auch Varianten, die eine Anlage in Garantiefonds vorsehen oder zumindest einen Mindestrückzahlungsbetrag garantieren.
  • Demgegenüber steht die Chance, durch die Beteiligung am Kapitalmarkt höhere Renditen zu erhalten, die gerade bei langfristigen Anlagen erfahrungsmäßig etwas sicherer ist.

Ausbildungsversicherung (Termfix-Versicherung)

  • Mit einer Ausbildungsversicherung können Sie für Ihr Kind die spätere Ausbildung finanziell absichern, auch wenn Ihnen bis dahin etwas zustoßen sollte.
  • Beitragszahler, Versicherungsnehmer und versicherte Person sind im Regelfall Sie als Versorger (ggf. auch Großeltern). Stirbt der Versorger unerwartet vor Vertragsende, läuft die Versicherung mit unveränderter Versicherungssumme weiter. Da die Beitragszahlung für diesen Fall abgesichert ist, fließt der Beitrag weiterhin durch die Versicherung.
  • So wird die garantierte Versicherungssumme inklusive Überschuss zu dem bereits vereinbarten Termin ("termfix") ausgezahlt.
  • Der Vertrag ist ohne Gesundheitsprüfung und benötigt eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren. Es sind keine Einmalbeiträge möglich.

Vermögensbildende Lebensversicherung

  • Diese Lebensversicherung dient ausschließlich der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz.
  • Sie ist die einzige Anlageform des Vermögensbildungsgesetzes, bei der das Erreichen des Sparzieles bereits vom Tag nach der Antragstellung an für den Fall des Todes gesichert ist und gleichzeitig Angehörige abgesichert werden.
  • Jährlich können bis zu 480 Euro aufgewendet werden. Sollten die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers diesen Betrag nicht erreichen, können Sie den fehlenden Betrag zusätzlich direkt von Ihrem Gehalt einziehen lassen.

Sterbegeldversicherung

  • Mit der Gesundheitsreform 2004 wurde das gesetzliche Sterbegeld komplett gestrichen.

  • Ein würdevoller Abschied kostet dennoch mehrere Tausend Euro. Damit Sie bzw. Ihre Angehörige sich damit nicht belasten müssen, empfiehlt es sich, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.

  • Versichert wird eine garantierte Ablaufsumme, die durch variable Überschüsse höher ausfallen kann.
  • Der Beitrag wird maximal bis zum einem bestimmten Lebensjahr gezahlt (i.d.R. 80 oder 85 Jahre).
  • Sollte die versicherte Person früher sterben wird trotzdem die garantierte Summe ausbezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass eine bestimmte Wartezeit nach Vertragsabschluss abgelaufen ist (i.d.R. 12 bis 36 Monate). Bei Unfällen entfällt diese Wartezeit.
  • Der Vertrag kann meistens ohne Gesundheitsprüfung und mit einem hohen Eintrittsalter abgeschlossen werden.

Steuerliche Behandlung

Wie bei der privaten Rentenversicherung, sind die späteren Kapitalerträge für Abschlüsse ab 2005 dem persönlichen Einkommenssteuersatz unterworfen. Allerdings ist nur die Hälfte der Erträge zu versteuern (50 Prozent aus Auszahlungsbeitrag minus bezahlte Beiträge). Voraussetzungen dafür sind,

  • dass die Laufzeit des Vertrages mindestens 12 Jahre beträgt und
  • die Auszahlung frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgt.