Eine reine Risiko-Lebensversicherung dient der finanziellen Absicherung von Angehörigen. Die gesetzliche Rentenversicherung leistet im Todesfall nur eine Grundversorgung für maximal für 24 Monate. Vor allem, wenn Sie derzeit oder in naher Zukunft hohe finanzielle Belastungen tragen (z.B. Finanzierung einer Immobilie) ist eine Risikolebensversicherung ein wichtiges Sicherungsinstrument.
Diese Frage kann sich jeder sehr leicht selbst beantworten. Tragen Sie oder ein Familienmitglied größere Teile der laufenden finanziellen Aufwände (z.B. Kreditraten, Miete, Altersvorsorge, Ausbildung der Kinder)? Falls "ja", können weiterhin alle finanziellen Aufwände von einer Person getragen werden, wenn ein "Hauptzahler" unerwartet verstirbt? Falls Sie diese Frage mit "nein" beantworten ist eine Risiko-Lebensversicherung unverzichtbar, damit Sie weiterhin allen Forderungen nachkommen können. Hinterbliebene benötigen meist Zeit und Ruhe den Verlust einer geliebten Person zu überwinden und sollten sich nicht noch mit Existenzängsten auseinandersetzen müssen.
Sie können die Aufwände zur Lebensversicherung in Ihrer Einkommenssteuer als Vorsorgeaufwand geltend machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Höchstbeträge noch nicht ausgeschöpft sind. Das kann schnell durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Fall sein.
Die Auszahlung bleibt steuerfrei, solange die Erbschaftssteuerfreigrenzen nicht überschritten werden.