Die Risiko-Lebensversicherung

Eine reine Risiko-Lebensversicherung dient der finanziellen Absicherung von Angehörigen. Die gesetzliche Rentenversicherung leistet im Todesfall nur eine Grundversorgung für maximal für 24 Monate. Vor allem, wenn Sie derzeit oder in naher Zukunft hohe finanzielle Belastungen tragen (z.B. Finanzierung einer Immobilie) ist eine Risikolebensversicherung ein wichtiges Sicherungsinstrument.



Wann lohnt sich eine Risiko-Lebensversicherung?

Diese Frage kann sich jeder sehr leicht selbst beantworten. Tragen Sie oder ein Familienmitglied größere Teile der laufenden finanziellen Aufwände (z.B. Kreditraten, Miete, Altersvorsorge, Ausbildung der Kinder)? Falls "ja", können weiterhin alle finanziellen Aufwände von einer Person getragen werden, wenn ein "Hauptzahler" unerwartet verstirbt? Falls Sie diese Frage mit "nein" beantworten ist eine Risiko-Lebensversicherung unverzichtbar, damit Sie weiterhin allen Forderungen nachkommen können. Hinterbliebene benötigen meist Zeit und Ruhe den Verlust einer geliebten Person zu überwinden und sollten sich nicht noch mit Existenzängsten auseinandersetzen müssen.

Vorteile einer Risiko-Lebensversicherung

  • Sofortiger Schutz nach Antragsstellung.
  • Sehr niedrige Beiträge, da nur für den Risiko-Fall und kein zusätzliches Kapital angespart wird.
  • Finanzielle Absicherung der Angehörigen.
  • Möglichkeit je nach Anbieter einen Partnervertrag abzuschließen, indem sich z.B. Eheleute oder Geschäftspartner gegenseitig in einem Vertrag versichern können.
  • Meistens besteht eine Umwandlungsmöglichkeit in kapitalbildende Lebensversicherung, ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb der ersten zehn Jahre.
  • Variante einer Restschuldversicherung für Darlehen möglich, die immer genau die Summe absichern, die im Todesfall fällig werden würde.

Steuerliche Behandlung

Sie können die Aufwände zur Lebensversicherung in Ihrer Einkommenssteuer als Vorsorgeaufwand geltend machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Höchstbeträge noch nicht ausgeschöpft sind. Das kann schnell durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Fall sein.

 

Die Auszahlung bleibt steuerfrei, solange die Erbschaftssteuerfreigrenzen nicht überschritten werden.