Wie der Name bereits andeutet, versichert eine Hausratversicherung die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust Ihrer Haushaltsgegenstände. Neben bestimmten Standardleistungsbereichen wie z.B. Diebstahl, Feuer, Wasser können zusätzliche Leistungen mit eingeschlossen werden wie z.B. Fahrraddiebstahl und Überspannung. Bei der Hausratsversicherung ist es außerdem wichtig, die richtige Schadenssumme abzusichern, damit die Versicherung auch wirklich für den gesamten Schaden aufkommt.
Die Abgrenzung von Hausrat ist manchmal schwierig. Grundsätzlich gehören alle Gegenstände dazu, die sich in der Wohnung befinden. Das können z.B.
Grundsätzlich gilt, dass fest installierte Gegenstände zum Gebäude gehören und somit im Schadensfall über eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Vereinfacht gesagt: "Stelle ich das Haus auf den Kopf, ist nur versichert was raus fällt." So einfach ist es aber nicht immer.
Hat z.B. der Mieter selbst Gegenstände in der Wohnung fest installiert (z.B. Küche, Markise, Waschbecken) sind die in der Hausratversicherung enthalten. Vom Vermieter angebrachte Leitungen, Tapeten, Parkett etc. werden bei Beschädigung von dessen Wohngebäudeversicherung getragen.
Um Streitigkeiten zwischen den Versicherungen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, die Versicherungen bei derselben Gesellschaft abzuschließen.
Die Gegenstände müssen sich nicht unbedingt innerhalb des Wohnraums befinden. Sie sind in der Regel auch mitversichert, wenn Sie im selben Haus (z.B. Keller) oder einem Nebengebäude (z.B. Gartenhütte, Garage) untergestellt werden.
Hierzu gehören z.B. Sportgegenstände, Werkzeuge, Campingausrüstung oder Gartenmöbel. Allerdings muss der Diebstahl von Fahrrädern separat abgesichert werden.
Die Schäden müssen durch eines oder mehrere der folgenden Ereignisse entstanden sein:
Die Versicherung deckt in solchen Fällen Aufräumkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten, Schlossänderungskosten, Bewachungskosten, Reparaturkosten für Folgeschäden am Gebäude, Reparaturkosten für Nässeschäden, Kosten für provisorische Maßnahmen.
Manche Schäden sind jedoch generell ausgeschlossen oder können hinzuversichert werden. Daher lohnt sich ein genauer Vergleich der Anbieter.
Grundsätzlich gilt, dass der Neubeschaffungswert der gesamten Haushaltsgegenstände in der Versicherungssumme abgesichert sein muss. Auch wenn der Schaden später unterhalb der dieser Summe liegt, kann die Versicherungsgesellschaft durch einen Gutachter eine Unterversicherung feststellen und im Zweifelsfall nur anteilsmäßig den Schaden erstatten.
Beispiel:
Vereinbarte Versicherungssumme |
50.000 € |
Tatsächlicher Neubeschaffungswert aller Haushaltsgegenstände |
100.000 € |
Schadenshöhe | 20.000 € |
Leistung der Versicherung, nach Feststellung einer Unterversicherung von 50 % | 10.000 € |
Versicherer bieten häufig den Verzicht der Feststellung einer Unterversicherung an. Das heißt, sie erstatten immer den Schaden innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme, ohne zu überprüfen, ob eine Unterversicherung vorliegt. Voraussetzung davor ist allerdings i.d.R., dass die versicherte Summe eine bestimmte Mindesthöhe je Quadratmeter Wohnfläche beinhaltet (z.B. 650 Euro/qm).
Da der Wert des eigenen Hausrats häufig im Verlauf der Zeit steigt bzw. unterschätzt wird, ist diese Klausel sehr entscheidend.
Durch die Vielzahl der eingeschlossenen Gegenstände wird der Wert des eigenen Hausrats häufig unterschätzt. Sie selbst müssen sich die Frage beantworten, ob Sie es verkraften könnten, wenn z.B. durch einen Brand der Großteil Ihrer Einrichtung, Elektrogeräte, Kleidung, Ihres Kücheninventars usw. vernichtet wird. Um dieses unter Umständen hohe finanzielle Risiko abzusichern, ist eine Hausratversicherung sehr wichtig.