Die Wohngebäude-Versicherung

Im Gegensatz zur Hausratversicherung umfasst die Wohngebäude-Versicherung Gegenstände, die mit dem Gebäude fest verbunden sind und das Gebäude selbst. Sie schützt Sie als Eigentümer vor meist existenziellen Schäden, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel und Leitungswasser ergeben. Da dies nur die häufigsten Schäden darstellt, empfiehlt es sich, eine erweiterte oder kombinierte Elementarschäden-Versicherung zu wählen. Dann sind weitere Naturereignisse wie z.B. Überschwemmung, Erdrutsch, Starkregen mitversichert.



Was zählt zum Wohngebäude?

Vereinfacht gesagt, gehört alles, was Sie bei einem Umzug nicht mitnehmen können zum Wohngebäude. Dazu gehören z.B.

  • das Gebäude selbst, sofern es mit dem Erdboden fest verbunden ist (z.B. keine Gartenhütten oder Wohnmobile) und gegen äußere Einflüsse schützt (dazu gehören z.B. auch Carports, Garagen),
  • die Einbaumöbel wie z.B. die Küche, sofern sie speziell für das Gebäude gefertigt wurde (z.B. von einem Schreiner und nicht von einem Küchenstudio) und
  • das Gebäudezubehör, das mit dem Versicherungsgrundstück fest verbunden ist (z.B. Terrassen, gemauerte Pools) und Gegenstände, die zur Instandhaltung oder Wohnzwecken dienen (z.B. gelagerte Ziegel, Fließen und Farbe im Keller, Klingel, Briefkasten).

Weitere Gegenstände wie z.B. Wasser- und Abwasserrohre und Fotovoltaik-Anlagen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung hinzuversichert.

Welche Schäden sind versichert und was wird bezahlt?

Folgende Schäden sind versichert:

  • Feuer (Brand, Blitz, Ex- oder Implosion)
  • Leitungswasser (ausgetretenes Wasser, Frost- und sonstige Bruchschäden)
  • Sturm, Hagel

Neben dem reinen Ersatz werden häufig weitere Kosten wie z.B. Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Sachverständigenkosten, Dekontaminationskosten, Mietausfall, Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume und Wasserverlust übernommen.

 

Elementarschäden durch "gewaltigere" Naturereignisse wie z.B. Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Erbeben, Hochwasser müssen gesondert hinzuversichert werden.

Höhe der Versicherungssumme

Ähnlich wie bei der Hausratversicherung ist es wichtig, eine ausreichende Versicherungssumme zu wählen, damit das Versicherungsunternehmen möglichst einen Unterversicherungsverzicht gewährt. Ist der Wert des Gebäudes im Schadensfall größer als die Versicherungssumme, kann es passieren, dass der Versicherer die Erstattungssumme um eine entsprechende Quote verringert. Dass die Schadenssumme geringer ist als die Versicherungssumme spielt dabei keine Rolle.

 

Zur Wertermittlung werden verschiedene Verfahren angewendet:

  • Nach Größe, Ausstattung und Lage des Gebäudes: Hierzu müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen.
  • Wertschätzung eines Gutachters: Dies ist zwar genau, aber in der Regel teuer.
  • Umrechnung des Gebäudeneuwertes: Sie geben den Baupreis des Gebäudes an, den die Versicherung mit einem speziellen Verfahren auf heutige Verhältnisse umrechnet. Hierbei sollten jedoch wertmindernde Eigenleistungen und Rabatte nicht berücksichtigt werden.

Wann lohnt sich eine Wohngebäude-Versicherung?

Die Wohngebäude-Versicherung ist ein Muss für jeden Hauseigentümer. Ein Brand- oder Wasserschaden kann schnell das ganze Haus unbewohnbar machen und den Eigentümer finanziell ruinieren. Ist das Gebäude bei der Bank als Sicherheit hinterlegt (z.B. für das Wohnbaudarlehen), verlangt das Kreditinstitut meistens ohnehin den Abschluss einer Gebäudeversicherung.