Im nächsten Jahr treten wieder eine Reihe Gesetzesänderungen in Kraft. Wir nennen Ihnen die wichtigsten Neuerungen, die für Sie relevant sind.
Krankenversicherung
Krankenkassen können Ihre Beiträge wieder selbst gestalten. Nach der Senkung des Beitragssatzes von 15,5 auf 14,6 Prozent können die Kassen je nach Finanzlage selbst festlegen, ob sie darüber hinaus einen Zusatzbeitrag erheben oder nicht. Dieser Zusatzbeitrag ist bei Nicht-Selbstständigen ausschließlich durch den Arbeitnehmer zu bezahlen.
Wer mindestens in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze verdient, muss im Zweifelsfall jedoch eher etwas mehr bezahlen. Denn die Beitragsbemessungsgrenze wird mal wieder von 48.600 auf 49.500 Euro
jährlich erhöht. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent steigt der jährliche Beitrag um 139,50 Euro. Das ist übrigens eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob für Sie der Wechsel in die private
Krankenversicherung attraktiver ist. Wir beraten Sie gerne.
Pflegeversicherung
Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes steigt der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent. Kinderlose zahlen 2,6 Prozent. Pflegebedürftige erhalten
im selben Zug jedoch auch mehr Leistung. In der Regel steigt der Pflegesatz um 4 Prozent. So erhält z.B. eine pflegebedürftige Person in Pflegestufe II (vollstationäre Pflege) 1.330 Euro,
statt bisher 1279 Euro. Da die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in der Regel nicht zur Deckung aller Kosten ausreichen, hat der Stadt 2013 mit der geförderten
Pflegezusatzversicherung einen Anreiz geschaffen, dass jeder privat für den Pflegefall vorsorgt. Wie Sie den Zuschuss von 60 Euro im Jahr erhalten, verraten wir Ihnen gerne in einem
Beratungsgespräch.
Rentenversicherung
Der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 Prozent und soll bis 2018 unverändert bleiben. Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich jedoch im Gegenzug
auf 89.400 Euro (West) und 76.200 Euro (Ost). Das bietet somit auch mehr Spielraum für eine private Rentenversicherung über die betriebliche Altersvorsorge. Arbeitnehmer können statt bisher 2.856
ganze 2.904 Euro Gehalt jährlich steuer- und sozialabgabenfrei (vom Bruttoeinkommen) umwandeln. Auch hierfür haben wir Lösungen im Angebot.
Kommentar schreiben