Mit einer privaten Rentenversicherung sorgen Sie flexibel und sicher für das Alter vor. Während für die gesetzliche Rentenversicherung das Generationenprinzip gilt und die heute eingezahlten Beiträge unmittelbar an die derzeitige Rentnergeneration ausbezahlt wird, sorgen Sie in der privaten Rentenversicherung für sich selbst vor. Entscheiden Sie sich für ein Kapitalwahlrecht, können Sie selbst bestimmen, ob Sie sich alles auf einmal ausbezahlen lassen oder garantiert bis zum Todesfall verrenten lassen.
Grundsätzlich ist die private Rentenversicherung zwar nicht so stark vom Staat gefördert, dafür aber flexibler als eine Riester- oder Basis-Rente.
Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet auf der einen Seite höhere Ertragschancen und auf der anderen Seite steuerlich die Vorteile einer privaten Rentenversicherung. Da das Kapital in Anlagefonds mit unterschiedlich hohem Aktienanteil investiert wird, besteht auch ein unterschiedlich hohes Investitionsrisiko. Durch die Fondsanlage profitieren Sie langfristig von den Chancen der Kapitalmärkte. Die Anlagestrategie bestimmen Sie dabei selbst und können aus einem breiten Angebot ganz nach Ihren Bedürfnissen wählen.
Die Beiträge werden nicht steuerlich gefördert und sind vom Netto-Einkommen zu bezahlen.
Die Leistung aus einer privaten Rentenversicherung wird über das Einkommensteuergesetz abgedeckt. Es gilt für alle Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden: Zu
versteuern sind bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und einer Fälligkeit der Versicherungsleistung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur 50 Prozent der Erträge (Auszahlungsbeitrag
minus bezahlte Beiträge).