Die private Rentenversicherung

Mit einer privaten Rentenversicherung sorgen Sie flexibel und sicher für das Alter vor. Während für die gesetzliche Rentenversicherung das Generationenprinzip gilt und die heute eingezahlten Beiträge unmittelbar an die derzeitige Rentnergeneration ausbezahlt wird, sorgen Sie in der privaten Rentenversicherung für sich selbst vor. Entscheiden Sie sich für ein Kapitalwahlrecht, können Sie selbst bestimmen, ob Sie sich alles auf einmal ausbezahlen lassen oder garantiert bis zum Todesfall verrenten lassen.



Wann lohnt sich eine private Rentenversicherung?

Grundsätzlich ist die private Rentenversicherung zwar nicht so stark vom Staat gefördert, dafür aber flexibler als eine Riester- oder Basis-Rente.

  • Sie können ein Kapitalwahlrecht vereinbaren. Das heißt, dass Sie selbst entscheiden, welcher Teil des Guthabens überhaupt verrentet werden soll.
  • Im Todesfall können Sie während der Ansparphase selbst bestimmen, wer das Guthaben erhält. Bei geförderten Modellen wie z.B. der Basis-Rente, ist vorgegeben, dass das Guthaben nur an Ehegatten oder kindergeldberechtigte Kinder übertragen werden kann.
  • Durch Vereinbarung einer Rentengarantiezeit für den Zeitraum nach Rentenzuteilung, wird die Rente im Todesfall an die vertraglich vereinbarte bezugsberechtigte Person weitergezahlt.
  • Sie wird zwar nicht staatlich besonders gefördert, kann sich aber trotzdem lohnen, da erst bei Ausschüttung ein bestimmter Anteil des Ertrags versteuert werden muss. Da Sie zu diesem Zeitpunkt i.d.R. nicht mehr erwerbstätig sind, gilt Ihr dann bestehender, geringerer Steuersatz.
  • Im Vergleich zu risikoreicheren Anlagen sind die Zinsen zwar nicht besonders hoch, Sie erhalten jedoch sicher den Garantiezins und in nicht garantierter Höhe eine Überschussbeteiligung ausgezahlt.
  • Die private Rentenversicherung kann sich auch lohnen, wenn Sie bereits im "besten Alter" sind, eine große Summe angespart haben, und diese baldmöglichst verrenten lassen möchten. Hierbei spricht man von einer sofort beginnenden und nicht von einer aufgeschobenen Rente.
  • Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung können Sie durch eine optionale Dynamisierung des Beitrags während der Laufzeit, die Höhe an Ihr Einkommens- bzw. das aktuelle Preisniveau anpassen (z.B. + 5 Prozent jährlich).

Fondsgebundene Rentenversicherung

Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet auf der einen Seite höhere Ertragschancen und auf der anderen Seite steuerlich die Vorteile einer privaten Rentenversicherung. Da das Kapital in  Anlagefonds mit unterschiedlich hohem Aktienanteil investiert wird, besteht auch ein unterschiedlich hohes Investitionsrisiko. Durch die Fondsanlage profitieren Sie langfristig von den Chancen der Kapitalmärkte. Die Anlagestrategie bestimmen Sie dabei selbst und können aus einem breiten Angebot ganz nach Ihren Bedürfnissen wählen.

 

Steuerliche Behandlung

Die Beiträge werden nicht steuerlich gefördert und sind vom Netto-Einkommen zu bezahlen.

 

Die Leistung aus einer privaten Rentenversicherung wird über das Einkommensteuergesetz abgedeckt. Es gilt für alle Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden: Zu versteuern sind bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und einer Fälligkeit der Versicherungsleistung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur 50 Prozent der Erträge (Auszahlungsbeitrag minus bezahlte Beiträge).