Die Kfz-Kasko-Versicherung

Die Kasko-Versicherung ist freiwillig. Sie deckt Schäden am Fahrzeug des Versicherten ab. Die Leistungen einer Teilkasko-Versicherung deckt v.a. Naturereignisse, Brand, Glasbruch, Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Wildschwein, Hirsch, Hase) und Diebstahl ab. Eine Vollkasko-Versicherung deckt darüber hinaus auch selbst verursachte Unfallschäden am Fahrzeug und Schäden durch Vandalismus ab.



Wann lohnt sich welche Kasko-Versicherung?

Eine Teilkasko-Versicherung ist vergleichsweise günstig und empfiehlt sich für jedes Auto, es sei denn, der Restwert ist wirklich sehr gering.

 

Eine Vollkasko-Versicherung ist bei Neuwagen und Fahrzeugen mit einem höheren Zeitwert empfehlenswert. Hier sollten Sie sich am besten selbst fragen, ob Sie einen Totalverlust des Fahrzeugs finanziell verkraften könnten. Wenn das Fahrzeug finanziert ist, bzw. als Sicherheit für einen Kredit hinterlegt, verlangt häufig das Kreditinstitut eine Vollkaskoversicherung.

Wichtige Leistungen der Kasko-Versicherung

Teilkasko

Die Teilkasko-Versicherung deckt vereinfacht gesagt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, bei denen für das Unfallvereignis niemand herangezogen werden kann (z.B. Unfallverursacher). Dazu gehören Schäden durch:

  • Brand oder Explosion,
  • Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub,
  • Glasbruchschäden,
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden),
  • Marderbisse und
  • Naturereignisse (z.B. Hagel, Sturm, Überschwemmung, umfallende Bäume).

Bei der Teilkaskoversicherung leisten manche Tarife nur für Tierkollisionen mit Haarwild. Falls Sie auch einen Schutz für andere Tierunfälle wünschen (z.B. Schafe, Pferde, Vögel), müssen Sie dies in der Regel zusätzlich versichern. Ebenso sind Folgeschäden durch Marderbisse häufig nicht im Grundschutz enthalten.

Vollkasko

Bei einer Vollkasko werden Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt, die durch

  • Vandalismus (mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde) oder
  • selbst verschuldete Unfälle

entstanden sind.


Ein sehr wichtiger Bestandteil der Kaskoversicherung ist auch der „Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit“. Das bedeutet, dass die Versicherung die Kosten eines Schadens auch dann in voller Höhe übernimmt, wenn der Versicherte den Unfall infolge grober Fahrlässigkeit verursacht hat.

Übergreifend

  • Bei einer Vollkasko-Versicherung sind die Leistungen der Teilkasko immer inklusive. Rechtlich sind es jedoch zwei eigenständige Vertragsbestandteile mit eigenständiger Selbstbeteiligung.
  • Bei einem Neuwagen ist es wichtig, dass die Kaskoversicherung eine Neuwertentschädigung von ausreichender Dauer (z.B. 24 Monate) enthält. Im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens wird dann der Neupreis des Autos unabhängig vom Zeitwert erstattet.
  • Mit einer Werkstattbindung können Sie Geld sparen. Hier gibt der Versicherer vor, welche Werkstatt Ihren Schaden regulieren muss.