Die Basis-Rente zielt besonders auf Selbstständige als Ersatz-Rentenmodell zur gesetzlichen Rentenversicherung ab, da die Beiträge als Sonderausgaben absetzbar sind. Es besteht auch kein Kapitalwahlrecht, wie bei anderen klassischen Vorsorgemodellen. Das Kapital kann nur in Form einer Rente ausgezahlt werden.
Seit 2005 hat der Staat eine spezielle Form der privaten Altersvorsorge geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine private Leibrente, die "Basis-Rente" oder auch nach dem Erfinder "Rürup-Rente" genannt wird. Aufgrund ihrer steuerlichen Behandlung stellt sie eine günstige Alternative insbesondere für Personen dar, die ein höheres steuerpflichtes Einkommen haben und/oder nicht zum förderfähigen Personenkreis der RiesterRente gehören, weil sie etwa Selbstständige oder Mitglieder eines Versorgungswerks sind.
Um die Voraussetzungen zur staatlichen Förderung (steuerliche Absetzung der Beiträge) zu erfüllen, muss der Vertrag besondere Voraussetzungen erfüllen: