Technische Versicherungen

Je nach Branche verfügen Sie in Ihrem Unternehmen über einen mehr oder weniger großen Bestand an Maschinen, elektronischen Geräten, Software etc. Fällt solche Technik aus, ist der Schaden schnell existenzbedrohend. Reparaturkosten, Produktionsstillstand und entgangene Einnahmen drohen. Technische Versicherungen wie z.B. Elektronik-Versicherung oder Maschinen-Versicherung bieten Ihnen wertvollen Schutz für diese Bereiche.



Was gibt es für technische Versicherungen?

In den letzten Jahren haben sich vor allem nachfolgende Versicherungen etabliert.


Elektronik-Versicherung

Mit der Elektronik-Versicherung sichern Sie

  • Kommunikationstechnik (Fax, Telefon),
  • Bürotechnik (PCs, Drucker, Laptops, Scanner etc.),
  • Sicherungs-, Melde- und Überwachungstechnik,
  • Mess- und Prüfeinrichtungen u.a.

ab.


Während eine Inventarversicherung nur Schäden abdeckt, die durch Risiken wie Sturm, Feuer, Leitungswasser, Hagel, Einbruch sowie Diebstahl entstehen, deckt die Elektronik-Versicherung darüber hinausgehende Risiken ab. Dazu gehören z.B. Bedienungs-, Konstruktionsfehler und Ungeschicklichkeit bei der Bedienung durch Mitarbeiter. Ersetzt werden hierbei die Kosten für die Instandsetzung oder Wiederbeschaffung.

Software-Versicherung

Im gegensatz zur Elektronik-Versicherung, die Hardware absichert, kann mit einer Software-Versicherung der Schutz auf die vorhandenen Daten und individueller bzw. standardisierter Software erweitert werden. Gehen Daten verloren, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Rekonstruktion und manuelle Nacherfassung.

 

Versichert sind Bedienungsfehler, Diebstahl, elektrostatische Aufladung, Blitzschlag und das bewusste Verändern oder Löschen von Daten durch Dritte. Gerade Branchen mit einer hohen gestigen Schöpfungshöhe (z.B. Architekten, kreative Berufe) sind häufig besonders auf elektronische Daten angewiesen, deren Verlust weit schmerzhafter ist, als z.B. ein defekter Laptop.

Maschinen-(unterbrechungs-)Versicherung

Mit der Maschinenversicherung sichern Sie alle beweglichen Geräte und Maschinen ab (z.B. Bohrmaschinen, Produktionsmaschinen, Gabelstapler), die nicht über andere Versicherungen erfasst werden (z.B. Gebäude-Versicherung, gewerbliche Kfz-Versicherung). Die Versicherung deckt Kosten zur Wiederherstellung bzw. erstattet den Zeitwert der Maschine.

 

Sie deckt Kosten, die z.B. durch Bedienungs- oder Ausführungsfehler, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, Leitungswasser,  Vandalismus  und durch das Versagen von Sicherheitseinrichtungen entstehen können.

 

Für die Zeit bis zur Wiederherstellung oder Neuanschaffung und Inbetriebnahme laufen die Betriebskosten ungemindert weiter und Umsatzeinbußen können entstehen. Daher ist eine Maschinenunterbrechungs-Versicherung empfehlenswert. Sie deckt die Fix-Kosten (z.B. Löhne, Miete, Zinsen) und den durch den Maschinenstillstand entgangenen Gewinn.

Montage-Versicherung

Bis zur Übergabe eines Montageobjektes (Maschinen oder technische Anlagen) an den Auftraggeber (Käufer), tragen Sie die Verantwortung, für eine reibungslose Montage und den Probebetrieb.

 

Die Versicherung trägt die Kosten für unvorhergesehene Schäden oder Zerstörung durch

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit,
  • Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung,
  • Konstruktions-, Material- oder Montagefehler,
  • Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle,
  • Brand, Blitzschlag, Explosion,
  • höhere Gewalt,
  • Diebstahl oder Einbruchdiebstahl.

Abgesichert sind hierbei das Montageobjekt selbst, die benötigte Montageausrüstung und in der Regel auch fremde Sachen, an bzw. mit denen montiert wird.

Bauleistungs-Versicherung

Ähnlich wie eine Montage-Versicherung gestaltet sich auch die Bauleistungs-Versicherung. Der Unterschied ist, dass das "Montageobjekt" in diesem Fall das zu erstellende Gebäude ist. Bis zur Abnahme durch den Bauherrn gibt es immer ein hohes Risiko unvorhersehbarer Schäden.  Dazu gehören z.B.

  • Konstruktionsfehler,
  • Materialfehler,
  • Fehler bei der Bauausführung,
  • Ungeschicklichkeit,
  • Fahrlässigkeit,
  • Böswilligkeit des Baupersonals,
  • ungewöhnliche Witterungseinflüsse, mit denen nach Ort und Jahreszeit nicht gerechnet werden kann oder
  • Beschädigungen durch Handlungen unbekannter Personen.

Versichert sind Bauleistungen aller Art einschließlich der zugehörigen Baustoffe, Bauteile,  Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe.