Die Riester-Rente

Da der Staat zunehmend Wert auf die private Vorsorge im Alter legt, hat er in den letzten Jahren verschiedene Rahmenbedingungen für die staatlich geförderte private Altersvorsorge wie die Riester-Rente geschaffen.  Bei den Riester-Verträgen handelt es sich um unterschiedliche zertifizierte Anlageprodukte. Aufgrund der Förderbedingungen und Zuschüsse ist sie v.a. für Nicht-Selbstständige und Familien attraktiv. Um die Förderung zu erhalten, müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt werden.



Möglichkeiten, Fördervoraussetzungen und -höhe

Die klassische Variante der Riester-Produkte ist die Riester-Rente. Es sind jedoch auch Riester-Fondssparpläne, -Banksparpläne, fondsgebundene Riester-Rentenversicherung und Wohn-Riester möglich.

 

Um die volle Förderung für den Riester-Rentenvertrag zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einzahlung von vier Prozent des Bruttoeinkommens, mindestens 60 Euro pro Jahr. Bei der Riester-Rente beträgt der Maximaleigenbeitrag 2.100 Euro im Jahr.
  • Sie müssen zu einer bestimmten Personengruppe gehören: Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Landwirte oder Selbständige; Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II, Krankengeld oder Vorruhestandsgeld (bei vorheriger Pflichtversicherung); Pflegepersonen ohne erwerbsmäßige Tätigkeit; Beamte, Soldaten und Richter; Erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen oder Menschen in Kindererziehungszeit und geringfügig Beschäftigte, deren Rentenversicherungsbeitrag voll aufgestockt wird.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Grundzulage von 154 Euro pro Person und 185 Euro bzw. 300 Euro pro Kind, sofern dieses ab 2008 geboren wurde. Sollten Sie weniger als vier Prozent des Bruttoeinkommens einzahlen, wird die Förderung anteilig ausgezahlt.

 

Vorteile der Riester-Rente

Die Riester-Rente stand in den letzten Jahren immer wieder in der Kritik, unflexibel, bürokratisch, teuer und intransparent zu sein. Nicht zuletzt dank laufender Nachbesserungen hat sie inzwischen auch gewisse Vorteile:

  • Hohe Förderungen vom Staat (s. oben).
  • Es wird ab dem Renteneintrittsalter eine lebenslange Rente garantiert.
  • Garantierte Verzinsung.
  • Im Todesfall kann der Ehepartner die Rente des Versicherten weiter beziehen.
  • Das Riester-Guthaben ist während der Ansparphase pfändungssicher vor Dritten.
  • Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro für Sparer, die das 25. Lebensjahr noch nicht beendet haben.
  • Kapitalwahlrecht für 30 Prozent oder komplette Verrentung im Alter möglich.
  • Ohne eigenes Einkommen möglich, beispielsweise für Arbeitslose.

 

Steuerliche Behandlung

Beitragszahlungen können als Altersvorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) abgesetzt werden. Die Ersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Der Höchstbetrag hierfür liegt Stand 2017 bei 2.100 Euro. Zu einer Steuererstattung kommt es jedoch nur dann, wenn die Steuerersparnis größer ist als die gewährten Zulagen. Sie erhalten dann den Differenzbetrag. Bsp.: Steuerersparnis = 200 Euro. Förderung = 154 Euro. Steuererstattung = 46 Euro.

 

In der Auszahlungsphase muss sowohl die Rente, als auch eine einmalige Kapitalauszahlung komplett verteuert werden. Die Höhe hängt von Ihrem Steuersatz ab.