Da der Staat zunehmend Wert auf die private Vorsorge im Alter legt, hat er in den letzten Jahren verschiedene Rahmenbedingungen für die staatlich geförderte private Altersvorsorge wie die Riester-Rente geschaffen. Bei den Riester-Verträgen handelt es sich um unterschiedliche zertifizierte Anlageprodukte. Aufgrund der Förderbedingungen und Zuschüsse ist sie v.a. für Nicht-Selbstständige und Familien attraktiv. Um die Förderung zu erhalten, müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt werden.
Die klassische Variante der Riester-Produkte ist die Riester-Rente. Es sind jedoch auch Riester-Fondssparpläne, -Banksparpläne, fondsgebundene Riester-Rentenversicherung und Wohn-Riester möglich.
Um die volle Förderung für den Riester-Rentenvertrag zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Grundzulage von 154 Euro pro Person und 185 Euro bzw. 300 Euro pro Kind, sofern dieses ab 2008 geboren wurde. Sollten Sie weniger als vier Prozent des Bruttoeinkommens einzahlen, wird die Förderung anteilig ausgezahlt.
Die Riester-Rente stand in den letzten Jahren immer wieder in der Kritik, unflexibel, bürokratisch, teuer und intransparent zu sein. Nicht zuletzt dank laufender Nachbesserungen hat sie inzwischen auch gewisse Vorteile:
Beitragszahlungen können als Altersvorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) abgesetzt werden. Die Ersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Der Höchstbetrag hierfür liegt Stand 2017 bei 2.100 Euro. Zu einer Steuererstattung kommt es jedoch nur dann, wenn die Steuerersparnis größer ist als die gewährten Zulagen. Sie erhalten dann den Differenzbetrag. Bsp.: Steuerersparnis = 200 Euro. Förderung = 154 Euro. Steuererstattung = 46 Euro.
In der Auszahlungsphase muss sowohl die Rente, als auch eine einmalige Kapitalauszahlung komplett verteuert werden. Die Höhe hängt von Ihrem Steuersatz ab.