Die betriebliche Altersversorgung

Mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben Sie ein weiteres gutes Argument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung. Die bAV ist jedoch nicht nur für Mitarbeiter aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung attraktiv, sondern auch für Sie zur Senkung Ihrer Lohnnebenkosten. Seit 2001 hat außerdem jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Das gilt unabhängig von der finanzierungsform.



Wie funktioniert die bAV und was zeichnet sie aus?

Mit der bAV zeigen Sie Verantwortung für die finanzielle Absicherung Ihrer Mitarbeiter im Alter. Sie können Ihren Mitarbeitern verschiedene Modelle und Durchführungswege anbieten.

Finanzierungsmodelle der bAV

Es gibt folgende drei Finanzierungsmöglichkeiten für die bAV:

  • Sie haben die Möglichkeit, die Beiträge als Arbeitgeber komplett selbst zu finanzieren, was gerade in Zeiten von Fachkräftemangel ein gutes Instrument zur Mitarbeiteranwerbung und -bindung ist.
  • Die Beiträge können auch durch die Mitarbeiter komplett selbst finanziert werden, wodurch deren zu versteuerndes bzw. sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen entsprechend sinkt.
  • Gerne wird aber auch eine Mischform gewählt, in der Sie als Arbeitgeber die bAV bezuschussen.

Egal welche Form Sie wählen. Es profitieren immer beide Parteien.

Durchführungswege der bAV

Für die bAV stehen fünf verschiedene Durchführungswege zur Verfügung.

  • Pensionszusage: Sie bilden die Rückstellungen selbst, abgesichert durch einen Pensionssicherungsverein und ggf. einer Rückdeckungsversicherung. Sie sind frei in der Art der Geldanlage und verpflichten sich selbst gegenüber Ihren Mitarbeitern, bei Ablauf die Leistung zu erbringen. Der Durchführungsweg ist aufgrund der vollständigen Steuerbefreiung v.a. für "Vielverdiener" mit hohem Versorgungswunsch geeignet, die die Möglichkeiten der Direktversicherung bereits ausgeschöpft haben. Die Zusage kann beim AG-Wechsel jedoch nicht mitgenommen werden.
  • Unterstützungskasse: Das Prinzip ist dasselbe wie bei der Pensionszusage, nur mit dem Unterschied, dass eine Unterstützungskasse (überbetriebliche Versorgungseinrichtung) für die Unternehmen die Verwaltung und Abwicklung der bAV übernimmt. Ein Transfer der Anwartschaft bei Arbeitgeberwechsel ist hier möglich.
  • Direktversicherung: Produkt einer Lebensversicherungsgesellschaft und der häufigste Durchführungsweg. Da die Direktversicherung inzwischen wie eine Pensionskasse versteuert wird, sind die Produkte sehr ähnlich. Grundlage bildet i.d.R. eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. Dieser Durchführungsweg eignet sich besonders für Personen, die frühzeitig und flexibel mit begrenzten Beiträgen in die betriebliche Altersversorgung einsteigen möchten.
  • Pensionskasse: Bei Pensionskassen handelt es sich seit deren Deregulierung im Grunde nach um Lebensversicherungs-Unternehmen. Historisch waren diese Kassen Großunternehmen und dem öffentlichen Dienst vorbehalten. 2002 kam es zur Öffnung und Gründung überbetrieblicher Pensionskassen. Das Angebot ist heutzutage mit der Direktversicherung vergleichbar.
  • Pensionsfonds: Der Arbeitnehmer lässt sich durch Sie über den rechtlich unabhängigen Pensionsfonds Versorgungsleistungen zusagen. Ein Pensionssicherungsverein muss eine gewisse Absicherung bei Insolvenz sicherstellen. Im Gegensatz zur Pensionszusage ist nur eine Verrentung (lebenslange Leibrente) möglich. Das Kapital wird vorwiegend in Aktien und Rentenpapieren angelegt. Hierbei unterliegt der Pensionsfonds geringeren Auflagen als Lebensversicherungsunternehmen und muss keine Mindestleistung garantieren.

Vorteile der bAV für Arbeitgeber

  • Sozialversicherungs- und steuerfreie Beiträge (innerhalb des Freibetrags).
  • Argument für das Anwerben von Mitarbeitern, Fach- und Führungskräften mit langfristiger Bindungswirkung.
  • Je nach Durchführungsweg hohe, solide bzw. flexible Versorgung.
  • Je nach Durchführungsweg geringer Verwaltungsaufwand möglich.
  • Schutz des eingezahlten Kapitals gegen Insolvenz.
  • Auslagerung von Versorgungsrisiken.
  • Ihre Beiträge sind Betriebsausgaben.
  • Ausdruck sozialer Verantwortung und Fürsorge gegenüber Ihren Mitarbeitern.
  • Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitnehmers einzuzahlen.
  • Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung.

Beispielrechnung zur Ersparnis für Arbeitgeber

Posten Beitrag
Umwandlungsbetrag von 1.200 €/jährlich für 20 Mitarbeiter
 24.000 €
Angenommene Sozialversicherungsersparnis von 19,275 % für Arbeitgeber
4.626 €