Die betriebliche Altersversorgung (bAV)

Mit der bAV hat der Gesetzgeber die Arbeitgeber (AG) mit ins Boot geholt, wenn es um die private Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter geht. Die Beiträge hierfür bezahlen entweder der AG, der Arbeitnehmer (AN) oder beide zu einem bestimmten Anteil. Der Entscheidende Vorteil: Die Beiträge werden direkt durch den AG bei der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung einbehalten - und zwar vor Abzug der Steuer und Sozialversicherung.



Wie funktioniert die bAV und was zeichnet sie aus?

Beiträge zur privaten Lebens- und Rentenversicherung können für abgeschlossene Neuverträge ab 2005 nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Im Gegenzug hat der Staat jedoch eine sehr lukrative Alternative mit der bAV geschaffen.

 

AG sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern die bAV zu ermöglichen. Ihr AG übernimmt die Abwicklung und ist in Ihrem Auftrag Vertragspartner mit dem Anbieter, der die betriebliche Vorsorge übernimmt. Der AG wandelt hierzu direkt einen Teil des Einkommens in die bAV um, bevor davon Lohnsteuer oder Sozialversicherungen abgezogen werden. Manche AG übernehmen sogar einen Großteil der Vorsorgeleistungen. Diese können auch bereits in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein. Unabhängig davon können Mitarbeiter selbst Ihren gewünschten Teil dazu beisteuern.

Durchführungswege der bAV

Für die bAV stehen fünf verschiedene Durchführungswege zur Verfügung.

  • Pensionszusage: AG bildet Rückstellungen selbst, abgesichert durch einen Pensionssicherungsverein und ggf. einer Rückdeckungsversicherung. Er ist frei in der Art der Geldanlage und verpflichtet sich selbst gegenüber seinem Mitarbeiter, bei Ablauf die Leistung zu erbringen. Der Durchführungsweg ist aufgrund der vollständigen Steuerbefreiung v.a. für "Vielverdiener" geeignet, die die Möglichkeiten der Direktversicherung bereits ausgeschöpft haben. Die Zusage kann beim AG-Wechsel jedoch nicht mitgenommen werden.
  • Unterstützungskasse: Das Prinzip ist dasselbe wie bei der Pensionszusage, nur mit dem Unterschied, dass eine Unterstützungskasse (überbetriebliche Versorgungseinrichtung) für die Unternehmen die Verwaltung und Abwicklung der bAV übernimmt. Ein Transfer der Anwartschaft (Ansprüche) bei Arbeitgeberwechsel ist hier möglich.
  • Direktversicherung: Produkt einer Lebensversicherungsgesellschaft und der häufigste Durchführungsweg. Da die Direktversicherung inzwischen wie eine Pensionskasse versteuert wird, sind die Produkte sehr ähnlich. Grundlage bildet i.d.R. eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht.
  • Pensionskasse: Bei Pensionskassen handelt es sich seit deren Deregulierung im Grunde nach um Lebensversicherungs-Unternehmen. Historisch waren diese Kassen Großunternehmen und dem öffentlichen Dienst vorbehalten. 2002 kam es zur Öffnung und Gründung überbetrieblicher Pensionskassen. Das Angebot ist heutzutage mit der Direktversicherung vergleichbar.
  • Pensionsfonds: Der AN lässt seinen AG durch den rechtlich unabhängigen Pensionsfonds Versorgungsleistungen zusagen. Ein Pensionssicherungsverein muss eine gewisse Absicherung bei Insolvenz sicherstellen. Im Gegensatz zur Pensionszusage ist nur eine Verrentung (lebenslange Leibrente) möglich. Das Kapital wird vorwiegend in Aktien und Rentenpapieren angelegt. Hierbei unterliegt der Pensionsfonds geringeren Auflagen als Lebensversicherungsunternehmen und muss keine Mindestleistung garantieren.

Vorteile und steuerliche Behandlung der bAV

  • Steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei bis zu 254 Euro/Monat (2017) in der Ansparphase. Sofern keine pauschalbesteuerte Direktversicherung besteht, können zusätzlich bis zu 1.800 Euro steuerfrei eingezahlt werden.
  • Eine Pensionszusage ist in der Ansparphase zu 100 Prozent steuerfrei.
  • Sichere und wertbeständige Altersvorsorge.
  • Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten durch flexible Zahlungsweise und variablen Rentenbeginn.
  • Möglichkeit, Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers mit einzuzahlen.
  • Besteuerung der Leistung erst im Rentenalter mit i.d.R. niedrigeren Steuersätzen.
  • Kapitalwahloption (ausgenommen Pensionsfonds): Alternativ zur Verrentung kann das Kapital auch zu 100 Prozent ausgezahlt werden.
  • Sicherheit für Hinterbliebene durch Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit (je nach Produkt).
  • Private Weiterführung oder Mitnahme zu neuem Arbeitgeber beim Ausscheiden aus dem Unternehmen möglich (ausgenommen: Pensionszusage).
  • Keine Anrechnung bei Arbeitslosigkeit im Rahmen von Hartz IV.

Beispielrechnung zur Ersparnis für Arbeitnehmer

Posten Arbeitnehmer A
Arbeitnehmer B
Jährlicher Umwandlungsbetrag 1.000 €
 2.500 €
Steuer- und Sozialversicherungsersparnis (z.B. 45 %) 450 € 1.125 €
Jährlicher Netto-Aufwand* 650 € 1.375 €

* Am Beispiel von Arbeitnehmer A reduziert sich der Lohn um 650 € jährlich bzw. 54,17 € monatlich.