Die Pflegezusatz-Versicherung

Jeder gesetzlich oder privat Krankenversicherte ist in Deutschland automatisch pflegepflichtversichert. Die gesetzliche Pflegepflicht-Versicherung (GPV) leistet jedoch nur einen Grundschutz. Aufgrund des demografischen Wandels in Deutschland kann die gesetzliche Absicherung auch in Zukunft nur einen geringen Teil der Kosten tragen. Diese werden begünstigt durch den Fachkräftemangel auch in Zukunft weiter steigen. Daher hat der Staat inzwischen die Wichtigkeit privater Vorsorge mit einer Pflegezusatz-Versicherung erkannt und bezuschusst diese mit 60 Euro im Jahr.



Aufbau des Pflegestufen-Systems

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung übernimmt die Einstufung der Pflegebedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis 5 anhand des anzunehmenden Hilfebedarfs pro Tag. Vereinfacht gesagt gilt: Je geringer die selbstständigkeit des Antragsstellers (je größer der Hilfsbedarf), desto höher der Pflegegrad und die gesetzlichen Leistungen. Wie selbstständig ein Antragsteller noch ist, ermitteln die Prüfer mit dem neuen Begutachtungsinstrument NBA ("Neues Begutachtungsassessment") nach einem Punktesystem. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse.

Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Je nach Pflegestufe, die durch den Medizinischen Dienst bestimmt wird, übernimmt die GPV folgende Leistungen (Stand 2016):

Pflegegrad Selbst organisierte häusl. Pflege (z.B. Angehörige) Häusl. Pflege durch Pflegedienst Stationäre Pflege im Heim
1 0 € 0 € 125 €
2 316 € 689 € 770 €
3 545 € 1.298 € 1.262 €
4 728 € 1.612 € 1.775 €
5 901 € 1.995 € 2.005 €

Tatsächliche Kosten im Pflegefall

Die tatsächlichen Kosten variieren stark je nach Pflegegrad, Art der Pflege und Unterbringung. Beispielsweise kostet eine stationäre Pflege in Pflegegrad 5 häufig weit über 3.000 Euro. In der Regel reicht das Einkommen der Pflegebedürftigen Person nicht aus. Daher werden nach und nach die finanziellen Reserven aufgebraucht (einschließlich Altersvorsorge, Eigenheim etc.). Ist bei der Pflegebedürftigen Person und bei Ehefrau oder -mann nichts mehr zu holen, können sogar nahe Angehörige wie die eigenen Kinder vom Sozialamt zur Zahlung herangezogen werden.

 

Wieviel ein Pflegeheim in Ihrer Umgebung kostet, können Sie z.B. über den BKK PflegeFInder herausfinden.

Leistungen einer Pflegezusatzversicherung

Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung

Die Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung leistet in der Regel feste Absicherungsprozentsätze für alle Pflegestufen ausgehend von Pflegegrad 5 (= 100 Prozent). Es wird nicht zwischen ambulanter und stationärer Pflege unterschieden.

 

Beispiel:

Pflegegrad 5 = 100 % (z.B. 600 €),

Pflegegrad 4 = 50 % (= 300 €),

Pflegegrad 3 = 30 % (= 180 €),

Pflegegrad 2 = 20 % (= 120 €),

Pflegegrad 1 = 10 % (= 60 €).

 

Der Zuschuss in Höhe von 60 Euro jährlich wird unter den Voraussetzungen gewährt, dass der Monatsbeitrag inklusive Förderung mindestens 15 Euro beträgt und dass das 18. Lebensjahr erreicht ist.

 

"Normale" Pflegezusatzversicherung

Die Leistungen für normale Pflegezusatzversicherungen sind in der Regel deutlich vielfältiger und flexibler. So werden je nach Anbieter z.B. individuelle Absicherungssätze für die Pflegestufen, Zusatzleistungen wie Beitragsbefreiung im Pflegefall, Dynamik, Assistanceleistungen, Einmalleistungen bei Unfallbedingter Pflege angeboten.