Wenn sich der Einkaufswagen selbstständig macht

Vielen dürfte diese Situation bekannt vorkommen. Sie laden gerade den Einkauf in Ihren Kofferraum. Plötzlich macht sich der Einkaufswagen selbstständig. Schnell kann es passieren, dass er erst im Kontakt mit dem Auto auf dem Nachbarparkplatz zum Stehen kommt. Doch wer zahlt für den Schaden? Das hat ein aktuelles Gerichtsurteil entschieden.

Ein Beklagter im Raum München war gerade dabei, seine Getränkekisten aus dem Einkaufswagen ins Fahrzeug zu laden. Die schwere Getränkekiste in den Armen geriet der Einkaufswagen ins Rollen. Leider konnte der Beklagte nicht mehr rechtzeitig reagieren. Der Wagen knallte unsanft gegen das parkende Fahrzeug der Klägerin und verkratze das Auto. Das hätte wahrscheinlich jedem passieren können.


Der Beklagte wendete sich zur Regulierung des entstandenen Schadens an seine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese war jedoch nicht zur Zahlung bereit. Also landete der Fall im Februar 2015 vor dem Amtsgericht.


Das Amtsgericht München gab der Versicherung Recht. Nach Meinung der Richterin hätte der beklagte Versicherer nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn sich der Zwischenfall im Betrieb des Kfz ereignet hätte. Im Versicherungsjargon spricht man hierbei von einer "Gefährlichkeit, die typischer Weise durch den Kfz-Betrieb verursacht wurde". Damit hat ein Einkaufswagen mit Eigenleben nichts zu tun.


Daher muss der Beklagte selbst für den Schaden aufkommen bzw. dessen private Haftpflichtversicherung.


Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig eine private Haftplichtversicherung ist. Denn solche Schäden können trotz aller Vorsicht schnell entstehen.

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